Ein Legalisator ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge, Darlehensverträge, etc. zuständig.
Die Aufgabe des Legalisators umfasst ausschließlich die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages.
Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Bruck am Ziller mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss ihre Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden.
Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.
Kontakt:
Wasserer Lucas
Legalisator in Grundbuchsachen -
Gemeinde Bruck am Ziller
Tel.: 0650/62 62 46 3
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!
Die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift sind laut Verordnung des Bundesministers für Justiz wie folgt festgesetzt:
- € 2,– bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,– oder bei unbestimmtem Wert
- € 6,– bei einem Wert über € 700,– bis € 7.000,–
- € 15,– bei einem Wert über € 7.000,– bis € 35.000,–
- € 20,– bei einem Wert über € 35.000,–
Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.